Berufsbildender Unterricht verpflichtend

Berufsbildender Unterricht in den letzten beiden Schuljahren verpflichtend
Über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Wirtschaft im Bereich der Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung in Rheinland-Pfalz wurde 2009 eine Rahmenvereinbarung geschlossen zwischen dem Ministerpräsidenten, dem Wirtschaftsminister, der Bildungsministerin und der Arbeitsministerin des Landes Rheinland Pfalz, sowie der Regionaldirektion der Arbeitsverwaltung Rheinland-Pfalz-Saarland, den Arbeitsgemeinschaften der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, den Unternehmerverbänden und Gewerkschaften. Darin wurde u. a. festgelegt, dass alle allgemeinbildenden Schulen künftig nicht nur in den Abgangsklassen, sondern auch bereits im vorletzten Schuljahr berufsbildenden Unterricht abhalten. Dazu werden zunächst die Berufswahlkoordinatoren der einzelnen Schulen durch die Agenturen für Arbeit intensiv geschult. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat bereits bei allen allgemeinbildenden Schulen die Berufswahlkoordinatoren benannt.
Die Berufswahlkoordinatoren haben die Aufgabe, an den allgemeinbildenden Schulen in den letzten beiden Schuljahren Berufsorientierungsmaßnahmen durchzuführen. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler nicht nur über die Vielzahl der Berufswahlmöglichkeiten und über die Berufsinformationsmesse informiert. Sie erhalten auch die verpflichtende Aufgabe, den Messe- und Workshop-Besuch und ihre jeweiligen Erfahrungen zu dokumentieren. Damit können sie die neuen Erkenntnisse nach der Messe im Unterricht auswerten.